Berufskrankheiten sind rechtlich definierte Erkrankungen, die durch bestimmte berufliche Tätigkeiten oder Expositionen verursacht werden. Nicht jede arbeitsbedingte Erkrankung gilt automatisch als Berufskrankheit – entscheidend ist die Anerkennung in offiziellen Listen (z. B. in Deutschland, Österreich oder der Schweiz). Nur anerkannte Berufskrankheiten werden durch die Sozialversicherung entschädigt.
Berufskrankheiten entstehen durch verschiedene Einwirkungen am Arbeitsplatz, etwa chemische, physikalische oder biologische Belastungen. Sie stellen eine Teilmenge arbeitsbedingter Erkrankungen dar.
In den letzten Jahren wurde die Statistik stark durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst: Infektionskrankheiten rückten zeitweise in den Vordergrund. Zuvor gehörte vor allem die Lärmschwerhörigkeit zu den häufigsten Berufskrankheiten. Auch Atemwegserkrankungen (z. B. durch Asbest oder Staub), Hauterkrankungen und Asthma zählen weiterhin zu den wichtigsten Diagnosen.
Quellen nach Land

Deutschland
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Liste der Berufskrankheiten.
- Bundesamts für Justiz. Berufskrankheitenverordnung.
- Bundesamt für Justiz. Berufskrankheiten-Verordnung.
Österreich
- AUVA. Soziale Unfallversicherung. Berufskrankheiten.
- Liste der Berufskrankheiten, § 177 und Anlage 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).
Schweiz
- Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit. Berufskrankheiten
- ‘Liste der schädigenden Stoffe und der arbeitsbedingten Erkrankungen’ nach Artikel 14 der Verordnung über die Unfallversicherung.
- Unfallstatistik UVG 2020 (mit Berufskrankheiten).
- Wegleitung der Suva durch die Unfallversicherung.