Matthias Egger, Michael Gerfin, Linn Hjalmarsson, Thomas. E. Dorner, Beate Land
In diesem Abschnitt geht es um die Struktur, Finanzierung, Organisation und Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die folgenden Internetressourcen und Literatur können als Ergänzung zum Lehrbuch dienen. Viele sind online frei zugänglich oder kommen mit ausführlichen Zusammenfassungen.
Schweiz
- Bundesamt für Gesundheit: Krankenversicherung.
- Bundesamt für Statistik: Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens.
- Bundesamt für Statistik: Hilfe und Pflege zu Hause.
- Bundesamt für Statistik: Spitäler.
- Schweizerischer Apothekerverband / pharmaSuisse: Fakten und Zahlen
- Schweizerisches Gesundheitsobservatorium: Analysen zum Gesundheitssystem in der Schweiz für Bund und Kantone
- Bundesamt für Sport (BASPO)
- Konferenz der kantonalen GesundheitsdirektorInnen GDK
- Schweizerische Gesundheitsligen-Konferenz
- Schweizerisches Heilmittelinstitut Swissmedic
- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA
- Spitex Verband Schweiz
- interpharma – Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz
- Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH
- Verband Schweizer Spitäler H+
- santésuisse
- SwissDRG – Vergütung von Spitalleistungen nach leistungsorientierten Pauschalen

- Angerer A, Liberatore F. Management im Gesundheitswesen: Die Schweiz. 2., aktualisierte Auflage. Berlin: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft; 2022.
- Oggier W. Gesundheitswesen Schweiz 2015-2017. Eine aktuelle Übersicht. Bern: Hogrefe, 5. Aufl 2015.
- Widmer W. Einführung in das Gesundheitswesen der Schweiz. Für Gesundheits- und Sozialberufe. Zürich: Verlag Careum, 2. Aufl. 2016.
Österreich
- Statistik Austria (Hrsg.). Jahrbuch der Gesundheitsstatistik
- Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung

- Bachner F, Bobek J, Habimana K, Ladurner J, Lepuschutz L, Ostermann H, Rainer L, Schmidt A E, Zuba M, Quentin W, Winkelmann J. Das österreichische Gesundheitssystem – Akteure, Daten, Analysen. 2019, 20(3): 1– 288.
- Hofmarcher MM. Das österreichische Gesundheitssystem: Akteure, Daten, Analysen. European Observatory on Health care Systems. Berlin: MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 2013.
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK; Hrsg.). Österreichische Gesundheitsbefragung 2019. Hauptergebnisse des Austrian Health Interview Survey (ATHIS) und methodische Dokumentation. Wien, 2020.
Bundesrecht zum Schweizer Gesundheitssystem
- Die Eidgenossenschaft stellt eine Publikationsplattform des Bundesrechts zur Verfügung, auf dem alle relevanten Rechtsvorschriften in ihrer jeweils aktuellen geltenden Fassung erhältlich sind: Fedlex
Deutschland
- Gesundheitsberichterstattung des Bundes
- Bundesärztekammer.:Ärztestatistik
- GKV-Spitzenverband: Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland
- WIdO – Wissenschaftliches Institut der AOK: Krankenhaus-Report 2025
- Private Krankenversicherung (PKV): PKV in Zahlen
- Statistisches Bundesamt: Gesundheitsausgaben nach Leistungsarten
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
- Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
- Deutscher Pflegerat (DPR)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB)
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZVB)

- Fischer G. Das deutsche Gesundheitswesen kompakt 2025: Akteure, Strukturen, Finanzierung. Berlin: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft; 2025.

- Land B. Das deutsche Gesundheitssystem – Struktur und Finanzierung. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, 2018
- Simon M. Das Gesundheitssystem in Deutschland: Eine Einführung in Struktur und Funktionsweise. Bern: Hogrefe, 6. Aufl. 2017.
Rechtsvorschriften zum Deutschen Gesundheitssystem
- Das Justizministerium stellt ein Internetangebot zur Verfügung, auf dem alle relevanten Rechtsvorschriften in ihrer jeweils aktuellen geltenden Fassung erhältlich sind: Gesetze im Internet
Zusätzliche Web-Boxen
Zulassungsstopp adieu, willkomen Managed Care!
In der Schweiz gab es von Mitte 2002 bis Ende 2011 einen Zulassungsstopp für neue Arztpraxen. Man wollte auf diese Weise die Kosten eindämmen, da jede neue Praxis die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zusätzlich belastet. Insbesondere wurde befürchtet, dass mit dem Inkrafttreten des freien Personenverkehrs zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz am 01.06.2002 viele ÄrztInnen aus der EU in der Schweiz eine Praxis eröffnen würden. Trotz Zulassungsstopp konnten die Kantone allerdings nach wie vor gezielt Praxen zulassen, z.B. im Bereich der Grundversorgung.
Im Hinblick auf die Aufhebung des Zulassungsstopps sind die Meinungen geteilt. Besonders die kantonale Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) ist wenig erfreut: Ihrer Ansicht nach geht damit ein wichtiges Steuerungsinstrument der Kantone verloren. Die GDK geht davon aus, dass in den nächsten Jahren deutlich mehr ausländische SpezialistInnen in die Schweiz kommen werden. Diese Zuwanderung werde aber nichts an dem Problem ändern, dass es in der Schweiz außerhalb der Ballungszentren zu wenige Grundversorger gibt. Die Verbindung der Schweizer Ärzteschaft (FMH) nahm dagegen von Beginn an eine kritische Haltung zum Zulassungsstopp ein. Ihrer Ansicht nach war dieser eine negative Botschaft an den Ärztenachwuchs. Das Land habe hierdurch Hausärzte verloren, weil sich junge ÄrztInnen notgedrungen zu Spezialisten hätten ausbilden lassen, statt eine Praxis zu gründen. Laut FMH-Ärztestatistik hat die Anzahl der im ambulanten Sektor tätigen ÄrztInnen seit 2004 trotz Zulassungsstopp kontinuierlich zugenommen. Dies ist auf die nicht konsequente Durchsetzung des Zulassungsstopps durch die Kantone und auf die Anstellung von zusätzlichen ÄrztInnen in bestehenden Arztpraxen zurückzuführen. Möglicherweise wären jedoch ohne Zulassungsstopp mehr SpezialistInnen aus dem EU-Raum zugewandert.
Anstelle des Zulassungsstopps sollen jetzt Managed Care-Modelle gefördert werden. Darunter versteht man Versorgungsmodelle, die die beteiligten Behandlungseinrichtungen miteinander vernetzen und den gesamten Prozess der Leistungserbringung zentral steuern. Dies kann mit oder ohne finanzielle Beteiligung der Leistungserbringer am Versicherungsrisiko erfolgen. Hierdurch sollen nicht nur Kosten eingespart werden. Man möchte auf diese Weise auch die Qualität der medizinischen Versorgung sichern und noch steigern. Solche Modelle werden treffender auch als Integrierte Versorgung bezeichnet. Die Versicherten verpflichten sich hierbei, sich im Krankheitsfall stets zuerst an den gleichen Leistungserbringer (Gatekeeper) zu wenden. Dabei handelt es sich meistens um eine vernetzte Hausarztpraxis oder um eine HMO (Health Maintenance Organization). HMOs sind Gruppenpraxen mit fixem Gesamtbudget, die die Bereitstellung und Finanzierung einer umfassenden medizinischen Versorgung übernehmen. Bei ihnen fällt aufgrund des fixen Gesamtbudgets der Anreiz zur Mengenausweitung weg.
Der Begriff des Managed Care stammt aus den USA, wo bereits um 1930 erste Modelle entstanden. Die Schweiz gilt hier als europäischer Pionier. Schon am 1. Januar 1990 wurde in Zürich-Wiedikon die erste HMO in Europa gegründet. Allerdings haben sich integrierte Versorgungsmodelle in der Schweiz bisher nicht durchsetzten können. Im Jahr 2011 waren nur etwa 15% der Bevölkerung in Managed Care-Modellen versichert. Die vom Schweizer Parlament Ende September 2011 beschlossene Teilrevision des KVG zielt darauf ab, diesen Anteil zu steigern. Versicherte, die nicht in einem Managed Care-Modell versichert sind, müssen sich nun stärker an den Kosten beteiligen. Gegen diese Gesetzesänderung wurde unter dem Motto »Nein zum Managed Care Zwang – Freie Arztwahl für alle« das Referendum[1] ergriffen.
[1] Referendum : In der Schweiz kann das Volk Parlamentsentscheide durch eine Volksabstimmung umstoßen oder bestätigen.