Kap. 7.1 Geschichtliche Einführung

Die gesundheitlichen Risiken bestimmter beruflicher Tätigkeiten sind seit der Antike bekannt. Bereits im alten Ägypten wurden Staublungenerkrankungen bei Steinmetzen beschrieben, und in der Renaissance wiesen Ärzte auf Vergiftungen durch Arsen, Blei und Quecksilber bei Bergarbeitern hin. Mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert traten arbeitsbedingte Gesundheitsschäden verstärkt in den Vordergrund. Die Arbeitsbedingungen waren häufig schlecht, Kinderarbeit weit verbreitet und soziale Absicherung kaum vorhanden.

Erste gesetzliche Regelungen verbesserten die Situation schrittweise, darunter das preußische Regulativ zur Kinderarbeit (1839) und das eidgenössische Fabrikgesetz (1877). In Deutschland führte die Bismarcksche Sozialgesetzgebung 1884 zur Einführung der Unfallversicherung, in Österreich entstand 1887 eine Pflichtversicherung, aus der sich später die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) entwickelte.

Ein wichtiger Meilenstein der Arbeitsmedizin war der Bau großer Alpentunnel wie des Gotthard- und des Simplontunnels, bei dem zahlreiche Arbeiter durch Unfälle und Silikose starben. Dies führte 1906 zur Gründung der Internationalen Kommission für Arbeitsmedizin. In der Folge entstanden spezialisierte Forschungsinstitute und Kliniken für Berufskrankheiten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die sozialrechtlichen Grundlagen in Deutschland und Österreich weiterentwickelt und systematische Vorgaben zur Unfallverhütung eingeführt. Heute verändern Digitalisierung, Industrie 4.0 und neue Arbeitsformen die Arbeitswelt erneut: Neben klassischen physischen Belastungen rücken psychische Belastungen, digitale Überwachung sowie neue technische und chemische Risiken stärker in den Vordergrund.

Literaturquellen

ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv. Arbeiter. Gotthardtunnel, 1974. Fotograf: Heinz Baumann.

Internetquellen zum Thema