Matthias Egger, Oliver Razum, Anita Rieder (Hrsg.)
Kap. 7.3 Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz
Auch in der modernen Arbeitswelt („Arbeit 4.0“) sind Beschäftigte vielfältigen Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Diese lassen sich in chemische, physikalische, biologische sowie körperliche und psychosoziale Gefährdungen einteilen. Ziel der Arbeitsmedizin ist es, diese Risiken zu erkennen, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.
Chemische Gefährdungen entstehen durch den Umgang mit Gefahrstoffen, die toxisch, allergen oder krebserregend sein können. Entscheidend sind Dosis und Expositionsdauer. Grenzwerte (z. B. MAK-Werte) und Biomonitoring helfen, Belastungen zu beurteilen und zu begrenzen. Physikalische Einwirkungen umfassen u. a. UV- und ionisierende Strahlung sowie Lärm. Diese können akute und langfristige Gesundheitsschäden verursachen, etwa Hautkrebs oder Hörverlust. Prävention erfolgt durch technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (z. B. STOP-Prinzip, ALARA-Prinzip). Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen wie Bakterien oder Viren, insbesondere im Gesundheitswesen oder in der Landwirtschaft. Schutz bieten Gefährdungsbeurteilungen, Hygienemaßnahmen und Impfungen. Körperliche Belastungen wie schweres Heben, Zwangshaltungen oder repetitive Tätigkeiten führen häufig zu Muskel-Skelett-Erkrankungen. Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und Analyseinstrumente sind zentrale Präventionsansätze. Psychosoziale Belastungen (z. B. Zeitdruck, geringe Kontrolle, unsichere Arbeitsverhältnisse) können psychische Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen. Wichtig sind hier vor allem verhältnispräventive Maßnahmen sowie die Förderung individueller Gesundheitskompetenzen.
Insgesamt basiert der Arbeitsschutz auf einer systematischen Gefährdungsbeurteilung und priorisiert Maßnahmen, die Risiken möglichst an der Quelle vermeiden.
Quellen nach Land
Deutschland
Deutsche Forschungsgemeinschaft. MAK- und BAT-Werte-Liste 2021: Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe. Mitteilung 57.
Veranschaulicht ist das mit dem jeweiligen Grenzwert assoziierte statistische Risiko (bei 8-stündiger arbeitstägiger Exposition während 40 Arbeitsjahren), eine durch diese Exposition verursachte Krebserkrankung zu erleiden. Auf der senkrechten Achse ist dieses Lebensarbeitszeit-Risiko in logarithmischer Skalierung angegeben. Quelle: Grenzwerte
Schweiz
Grenzwerte am Arbeitsplatz: Die Grenzwerte für physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz werden durch die Abteilung Arbeitsmedizin der SUVA herausgegeben.