Samuel Iff
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Schweiz basiert auf dem Arbeitsgesetz (ArG) und dem Unfallversicherungsgesetz (UVG). Während das Arbeitsgesetz den Gesundheitsschutz regelt, betrifft das UVG die Arbeitssicherheit sowie die Verhütung von Berufs- und Nichtberufsunfällen. Eine zentrale Rolle spielt die Suva, ergänzt durch weitere Akteure wie die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) und das Staatssekretariat für Wirtschaft.
Ein wichtiges Instrument ist das ASA-System, das den Beizug von Arbeitsärzt:innen und Spezialist:innen der Arbeitssicherheit vorsieht. Berufskrankheiten sind im UVG definiert und den Berufsunfällen gleichgestellt; neben einer offiziellen Liste ermöglicht eine Generalklausel auch die Anerkennung weiterer arbeitsbedingter Erkrankungen. Ergänzend regeln Verordnungen sowie Arbeitsplatzgrenzwerte und arbeitsmedizinische Maßnahmen die praktische Umsetzung. Das System ist insgesamt stark präventiv ausgerichtet.
Literaturquellen
- Gesetze zu Gesundheit – Arbeit – Soziale Sicherheit in der Schweiz.
- Homepage der Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS.
- Homepage der Suva zum Thema Arbeitsmedizinischer Auftrag bei Berufskrankheiten.
- SECO. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
- Informationen zum Arbeitsgesetz, sowie Richtlinien und Studien zu arbeitsbezogenen Gesundheitsrisiken finden sich auf der Website des SECO im Bereich „Arbeit“.