Kap. 5.5

Erwachsenenalter

Lotte Habermann-Horstmeier, Anita Rieder

Der Begriff des ‚Erwachsenenalters‘ beschreibt üblicherweise den Altersabschnitt ab dem 18. Lebensjahr. Er wird oft untergliedert in ein frühes Erwachsenenalter, das etwa den Zeitraum zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr umfasst, ein mittleres Erwachsenenalter, das zwischen dem 35. und 65. Lebensjahr angesiedelt werden kann, und ein höheres Erwachsenenalter (oder kurz: ‚Alter‘) ab dem 65. Lebensjahr. Die Übergänge sind in der Regel fließend. Da sich jedoch bei vielen Menschen insbesondere zwischen dem 55. und 65. Lebensjahr in gesundheitlicher Hinsicht schon viele Weichenstellungen in Richtung ‚Alter‘ abzeichnen, wird dieser Abschnitt unter dem Begriff der ’Jungen Alten‘ in Kap. 5.6 besprochen.

Dieses Kapitel beschäftigt sich zuerst mit den Themen Familie, Kinderwunsch, Schwangerschaft und Geburt. Der anschließende Abschnitt geht auf das Berufsleben, eine möglicherweise auftretende Mehrfachbelastung durch Familie und Beruf, die geplante Verlängerung der Lebensarbeitszeit in Zukunft und das Thema Erwerbslosigkeit mit der dadurch ansteigenden Armutsgefährdung ein. Letzteres ist oft gekoppelt mit chronischer Krankheit und Behinderung. Hierfür werden Risikofaktoren und die entsprechenden epidemiologischen Daten genannt. Den Abschluss bilden Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention, die besonders in dieser Altersgruppe ansetzen.

Alte Schweizerische Lernziele: CPH 41

Profiles für das gesamte Kapitel 5:

GO 1.17, GO 1.18, GO 1.23, GO 1.24, GO 4.1, GO 4.2, GO 4.4, GO 5.2, GO 5.3

Auf dieser Seite finden Sie die in diesem Kapitel verwendeten Literaturquellen, Hinweise zu empfohlener Vertiefungsliteratur sowie weiterführende Internetquellen zum Thema. 

Literaturquellen

 

Empfohlene Vertiefungsliteratur

  • Habermann-Horstmeier L, Bender N. Gesundheit im Verlauf des Lebens – Life Course Approach to Health. Bern: Hogrefe Verlag (erscheint im Herbst 2021)
  • s. Literaturquellen

 

Internetquellen zum Thema 

(All accessed 24 October 2023)