Karl Hochgatterer
Der Arbeitnehmer:innenschutz in Österreich basiert auf dem Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG), das alle Betriebe zur Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit verpflichtet. Dazu gehört insbesondere die arbeitsmedizinische Betreuung, deren Umfang sich nach der Betriebsgröße richtet und die gemeinsam mit Sicherheitsfachkräften organisiert wird. Eine zentrale Rolle spielt die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die neben der Entschädigung auch umfassende Präventionsangebote bereitstellt und insbesondere Kleinbetriebe unterstützt.
Berufskrankheiten sind im Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt und in einer offiziellen Liste erfasst, die 2024 im Zuge eines Modernisierungsgesetzes erweitert wurde. Zusätzlich ermöglicht eine Generalklausel die Anerkennung weiterer arbeitsbedingter Erkrankungen.
Das System ist stark präventiv ausgerichtet und umfasst neben arbeitsmedizinischer Vorsorge auch spezielle Schutzbestimmungen für Jugendliche und Schwangere. Herausforderungen bestehen insbesondere im Mangel an Fachärzt:innen für Arbeitsmedizin und in der begrenzten akademischen Verankerung des Fachs.
Literaturquellen
- AK Oberösterreich. Präventivfachkräfte als Ansprechpartner/-innen für Sicherheit und Gesundheit.
- Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) – Soziale Unfallversicherung. Berufskrankheiten (mit Liste der Berufskrankheiten).
- Bundesregierung. Rechtsvorschrift für Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz, Fassung vom 28.11.2017.
- Sozialministerium – Arbeitsinspektion. Die Arbeitsinspektion.
- Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin.